Leistungen

Unsere Leistung: pflegen, betreuen, beraten, unterstützen

Bei der Heimeinrichtung „Die Brücke“ handelt es sich um eine spezielle stationäre geschlossene Einrichtung für mobile, ältere Menschen mit der Diagnose Alzheimer und verwirrte alte Menschen. Das Durchschnittsalter der Bewohner liegt allgemein bei 75 Jahren, wobei die Möglichkeit besteht, bei entsprechendem Krankheitsbild auch jüngere Menschen aufzunehmen.

Nicht einziehen können Menschen, die am Korsakow-Syndrom leiden. Sie bedürfen einer speziellen Konzeption, ebenso wie immobile und gesunde alte Menschen.

Angeboten werden sowohl Kurzzeitpflege als auch Tagespflege

Wohnen Angehörige im Einzugsgebiet, können auch Interessenten aus anderen Gebieten einziehen. Wichtig hierbei ist die Möglichkeit der Betreuung durch die Angehörigen, um einen Bezug zum sozialen Umfeld herzustellen. Da es sich um eine geschlossene Einrichtung handelt, sind vor dem Einzug besondere, rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Es muss eine Betreuung eingerichtet sein, die folgende Punkte umfasst:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögensfürsorge

Des Weiteren muss das zuständige Amtsgericht die Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung gemäß §1906 Abs. 1 BGB erteilen, wozu vorher eine fachärztliche Begutachtung und Stellungnahme erforderlich ist. Bei bestehendem Unterbringungs­beschluss werden die in der Einrichtung immobil gewordenen Menschen weiter betreut.

Es ist sowohl ein vorheriger Besuch der Einrichtung als auch ein Probewohnen möglich.

Die Heimeinrichtung „Die Brücke“ ist eine spezielle, geschlossene Einrichtung für Alzheimer-Kranke und verwirrte alte Menschen.

Vor dem Einzug müssen für den neuen Bewohner ein gültiger Unterbringungsbeschluss und eine gesetzliche Betreuung vorliegen.

Das Durchschnittsalter liegt bei 75 Jahren.

Das Einzugsgebiet beschränkt sich auf den Lahn-Dill-Kreis, da es wichtig ist, dass Angehörige jederzeit zu Besuch kommen können, um so die sozialen Bezüge aufrechterhalten zu können.

Übersicht über die Heimentgelte

Gültig ab 01.01.2024

Pflegegrad 1
Pflegegrad 1
Pflegebedingter Aufwand
48,99 €
+ Unterkunft und Verpflegung
26,87 €
+ Investitions­kosten
11,05 €
+ Ausbildungs­umlage
3,37 €
= Heimentgelt pro Tag
90,28 €
Gesamt-­Heimentgelt für einen Monat mit 30,42 Tagen
2.746,32 €
– Pflegegeld
125,00 €
= Eigenanteil
2621,32 €
Pflegegrad 2
Pflegebedingter Aufwand
62,64 €
+ Unterkunft und Verpflegung
26,87 €
+ Investitions­kosten
11,05 €
+ Ausbildungs­umlage
3,37 €
= Heimentgelt pro Tag
103,93 €
Gesamt-­Heimentgelt für einen Monat mit 30,42 Tagen
3161,55 €
– Pflegegeld
770,00 €
= Eigenanteil
2391,55 €
Pflegegrad 3
Pflegebedingter Aufwand
87,75 €
+ Unterkunft und Verpflegung
28,98 €
+ Investitions­kosten
11,05 €
+ Ausbildungs­umlage
4,35 €
= Heimentgelt pro Tag
121,11 €
Gesamt-­Heimentgelt für einen Monat mit 30,42 Tagen
4.019,39 €
– Pflegegeld
1.262,00 €
= Eigenanteil
2.757,39 €
Pflegegrad 4
Pflegebedingter Aufwand
104,61 €
+ Unterkunft und Verpflegung
28,98 €
+ Investitions­kosten
11,05 €
+ Ausbildungs­umlage
4,35 €
= Heimentgelt pro Tag
148,99 €
Gesamt-Heimentgelt für einen Monat mit 30,42 Tagen
4.532,28 €
– Pflegegeld
1.775,00 €
= Eigenanteil
2.757,38 €
Pflegegrad 5
Pflegebedingter Aufwand
112,17 €
+ Unterkunft und Verpflegung
28,98 €
+ Investitions­kosten
11,05 €
+ Ausbildungs­umlage
4,35 €
= Heimentgelt pro Tag
156,55 €
Gesamt-Heimentgelt für einen Monat mit 30,42 Tagen
4.762,25 €
– Pflegegeld
2.005,00 €
= Eigenanteil
2.757,25 €

Ab 01.01.2024 wird von der Pflegekasse ein Leistungszuschlag je nach Dauer des Heimaufenthaltes gezahlt.

bis 12 Monate Aufenthalt 15 %
mehr als 12 Monate 30 %
mehr als 24 Monate 50 %
mehr als 36 Monate 75 %

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